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Sachsens Service-Portal - Amt 24
zurück zur ÜbersichtAnmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung
Allgemeine Informationen
Wer eine Wohnung bezieht und vorher in einer anderen Stadt oder Gemeinde gemeldet war, hat sich innerhalb von 14 Tagen bei der Meldebehörde des neuen Wohnsitzes anzumelden.
Innerhalb der gleichen Gemeinde genügt eine Ummeldung.
Rechtliche Grundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Hinweise
Bei der Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen.
Verspätete Anmeldungen bei Überschreitung der Meldefrist von 14 Tagen, können mit einem Verwarngeld oder einem Bußgeld geahndet werden. Bei einer Verletzung der Meldepflicht können sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb, beim Beantragen eines Führungszeugnisses usw. entstehen.
Die Anmeldung ist vom Meldepflichtigen zu unterschreiben. Soll die Anmeldung für einen Dritten erfolgen, ist eine entsprechende Vollmacht im Original vorzulegen.
Bearbeitungszeit
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet.
Gebühren
gebührenfrei
Formulare & Onlinefunktionen
Einverständniserklärung Sorgeberechtigten Umzug eines minderjährigen Kindes
Unter den folgenden Links finden Sie das Onlineformular zum gewünschten Vorgang:
Voranmeldung einer Hauptwohnung (Zuzug)
Voranmeldung einer Nebenwohnung
Zum Abschluss des jeweiligen Vorgangs ist Ihr persönliches Erscheinen im Bürgerbüro erforderlich.
Mit dem Vorab übermittelten Daten kann Ihr Anliegen schneller bearbeitet werden.
Bei der Vorsprache informieren Sie den Mitarbeiter über den von Ihnen ausgelösten Onlinevorgang.