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Sachsens Service-Portal - Amt 24
zurück zur ÜbersichtAbmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung
Allgemeine Informationen
Eine Wohnung ist nur abzumelden, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder eine von mehreren Wohnungen, z.B. eine Nebenwohnung, aufgeben ohne eine neue Wohnung zu beziehen. Dies kann maximal eine Woche im Voraus erfolgen.
Die Abmeldung kann bis 14 Tage nach dem Auszug angezeigt werden. Die Abmeldung der Nebenwohnung kann nur bei der Meldebehörde der Hauptwohnung erfolgen.
Hinweise
Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr benötigen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Die Abmeldung einer Familie kann gemeinsam auf einem Formular erfolgen.
Soll die Abmeldung für einen Dritten erfolgen, ist eine entsprechende Vollmacht im Original vorzulegen.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass oder entsprechende vorläufige Dokumente
Gebühren
gebührenfrei
Bearbeitungszeit
Wir bearbeiten Ihren Antrag sofort, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Formulare und Onlinefunktionen
Unter den folgenden Links finden Sie das Onlineformular zum gewünschten Vorgang:
Onlineformular zur Vorabmeldung einer Hauptwohnung
Zum Abschluss des Vorgangs ist Ihr persönliches Erscheinen im Bürgerbüro erforderlich.
Mit dem Vorab übermittelten Daten kann Ihr Anliegen schneller bearbeitet werden.
Bei der Vorsprache informieren Sie den Mitarbeiter über den von Ihnen ausgelösten Onlinevorgang.
Onlineformular zur Vorabmeldung einer Nebenwohnung
Der Vorgang ist bei Übermittlung aller erforderlichen Unterlagen ohne persönliches Erscheinen im Bürgerbüro abgeschlossen.
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.