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zurück zur ÜbersichtVergnügungssteuer
Allgemeine Informationen
Die Vergnügungssteuer wird auf Grund der zur Zeit gültigen Vergnügungssteuersatzung der Stadt Reichenbach erhoben.
Hinweise
Die Bezahlung der Vergnügungssteuer erfolgt per Überweisung, Einzugsermächtigung oder im Bürgerbüro.
Rechtsgrundlagen
Vergnügungssteuersatzung