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Vergnügungssteuer

Allgemeine Informationen

Die Vergnügungssteuer wird auf Grund der zur Zeit gültigen Vergnügungssteuersatzung der Stadt Reichenbach erhoben.

Hinweise

Die Bezahlung der Vergnügungssteuer erfolgt per Überweisung, Einzugsermächtigung oder im Bürgerbüro.

Rechtsgrundlagen

Vergnügungssteuersatzung