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zurück zur ÜbersichtStadtsanierung (Fördermöglichkeiten)
Allgemeine Informationen
Für bauliche Maßnahmen in den ausgewiesen Sanierungsgebieten der Stadt Reichenbach können Zuschüsse aus dem Bund-Länder-Programm "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Förderung der Städtebaulichen Erneuerung" zur Verfügung gestellt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Festgelegte Sanierungsgebiete:
- Fördergebiet Reichenbach "Stadtzentrum"
- Fördergebiet Mylau "Stadtkern"
Förderfähige Maßnahmen:
- Instandsetzungsmaßnahmen zur Behebung baulicher Mängel an der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster, Hauseingangstüren und -tore aus Holz, Mauerwerkstrockenlegung)
- Ordnungsmaßnahmen, z.B. sanierungsbedingter Abbruch von schadhafter Bausubstanz, Innenhofentkernung
- Sicherungsmaßnahmen, um Gebäude vor dem weiteren Verfall zu bewahren
- in besonderen Fällen können auch Komplett-Modernisierungsmaßnahmen und Sanierungsvoruntersuchungen (Sanierungsgutachten) gefördert werden.
Rechtsgrundlagen
- §§ 142 ff Baugesetzbuch (BauGB)
- Verwaltungsvorschrift zum Stadtumbau (VwV-StBauE) vom 20.August 2009 Teil B
Voraussetzungen
- Das Grundstück muss sich im räumlichen Geltungsbereich eines Sanierungsgebietes befinden und das betreffende Vorhaben den Zielen und Zwecken der Stadtsanierungsmaßnahme und des Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Reichenbach im Vogtland entsprechen.
- Mit der zu fördernden Baumaßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
- Über die Fördermittelausreichung entscheidet der Technische Ausschuss der Stadt Reichenbach im Vogtland per Förderbeschluss.
- Zwischen dem Grundstückseigentümer und der Stadt Reichenbach wird ein Fördervertrag (Weiterleitungsvertrag) abgeschlossen.
Erst danach kann mit der Baumaßnahme begonnen werden. - In Bezug auf das zur Förderung vorgesehene Bauvorhaben müssen alle öffentlich-rechtlichen Bestimmungen erfüllt sein, d.h. gültige Baugenehmigung, Denkmalschutzgenehmigung, sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 145 BauGB, satzungsrechtliche Genehmigung nach § 173 BauGB, usw.
Hinweis
Für Bauvorhaben in einem Sanierungsgebiet können Steuererleichterungen nach § 7h EStG geltend gemacht werden. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr Steuerbüro.