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Stadtsanierung (Fördermöglichkeiten)

Allgemeine Informationen

Für bauliche Maßnahmen in den ausgewiesen Sanierungsgebieten der Stadt Reichenbach können Zuschüsse aus dem Bund-Länder-Programm "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Förderung der Städtebaulichen Erneuerung" zur Verfügung gestellt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Festgelegte Sanierungsgebiete:

  • Fördergebiet Reichenbach "Stadtzentrum"
  • Fördergebiet Mylau "Stadtkern"

Förderfähige Maßnahmen:

  • Instandsetzungsmaßnahmen zur Behebung baulicher Mängel an der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster, Hauseingangstüren und -tore aus Holz, Mauerwerkstrockenlegung)
  • Ordnungsmaßnahmen, z.B. sanierungsbedingter Abbruch von schadhafter Bausubstanz, Innenhofentkernung
  • Sicherungsmaßnahmen, um Gebäude vor dem weiteren Verfall zu bewahren
  • in besonderen Fällen können auch Komplett-Modernisierungsmaßnahmen und Sanierungsvoruntersuchungen (Sanierungsgutachten) gefördert werden.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 142 ff Baugesetzbuch (BauGB)
  • Verwaltungsvorschrift zum Stadtumbau (VwV-StBauE) vom 20.August 2009 Teil B

Voraussetzungen

  • Das Grundstück muss sich im räumlichen Geltungsbereich eines Sanierungsgebietes befinden und das betreffende Vorhaben den Zielen und Zwecken der Stadtsanierungsmaßnahme und des Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Reichenbach im Vogtland entsprechen.
  • Mit der zu fördernden Baumaßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Über die Fördermittelausreichung entscheidet der Technische Ausschuss der Stadt Reichenbach im Vogtland per Förderbeschluss.
  • Zwischen dem Grundstückseigentümer und der Stadt Reichenbach wird ein Fördervertrag (Weiterleitungsvertrag) abgeschlossen.
    Erst danach kann mit der Baumaßnahme begonnen werden.
  • In Bezug auf das zur Förderung vorgesehene Bauvorhaben müssen alle öffentlich-rechtlichen Bestimmungen erfüllt sein, d.h. gültige Baugenehmigung, Denkmalschutzgenehmigung, sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 145 BauGB, satzungsrechtliche Genehmigung nach § 173 BauGB, usw.

Hinweis

Für Bauvorhaben in einem Sanierungsgebiet können Steuererleichterungen nach § 7h EStG geltend gemacht werden. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr Steuerbüro.