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Sachsens Service-Portal - Amt 24
zurück zur ÜbersichtPlakatierung
Allgemeine Informationen
Hinweisschilder und Plakate für Veranstaltungen bedürfen der Erlaubnis und sind gebührenpflichtig.
Wahlplakate sind erlaubnispflichtig, jedoch gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
§ 2 Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Reichenbach
Gebühren
pro Tag und Plakat 0,50 €