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zurück zur ÜbersichtKinderreisepass
Allgemeine Informationen
Der Kinderreisepass wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt. Zum 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Kinderreisepässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Soll für das Kind unter 12 Jahren ein Reisedokument mit mehrjähriger Gültigkeit ausgestellt werden, kann - in Abhängigkeit vom Reiseziel - ein regulärer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden. Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z. B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann innerhalb des Gültigkeitszeitraums jederzeit erfolgen.
Kindereisepässe sind vollgültige Reisepässe, die im Unterschied zum Reisepass (ePass) keinen Datenchip enthalten, also keine digitalisierten Angaben zum Passinhaber, kein digitalisiertes Lichtbild und keine Fingerabdrücke.
Informieren Sie sich bitte unbedingt vor der Antragstellung, ob der Kinderreisepass für die Einreise in einem Nicht-EU-Land ausreichend ist - Hinweise dazu finden Sie im Reiseratgeber des auswärtigen Amtes
Link zu den Einreisebestimmungen der Länder für deutsche Staatsangehörige
Hinweise
Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Bei gemeinsamen Sorgerecht sind die Unterschriften von beiden gesetzlichen Vertretern erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, dass zur Beantragung ein Erziehungsberechtigter und zur Abholung ein Erziehungsberechtigter erscheint.
Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss. Es muss auch unterschreiben, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes 10 Jahre oder älter ist. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben. Zur Idenditätsprüfung ist auch bei späterer Verlängerung des Kinderreisepasses die Anwesenheit des Kindes erforderlich. Dies ist erforderlich, um beispielsweise Größe, Augenfarbe oder Lichtbild zu aktualisieren.
Bitte bringen Sie zur Neubeantragung ein aktuelles e-Pass-taugliches Lichtbild mit Link zur Fotomustertafel der Bundesdruckerrei
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes im Original
- ein e-Pass-Lichtbild (biometrisch)
- alter Kinderpass (soweit vorhanden)Personalausweis des / der Erziehungsberechtigten
- bei Nichtverheirateten: Nachweis des Sorgerechts
- bei Alleinerziehenden eine Negativbescheinigung (wird vom zuständigen Jugendamt ausgestellt
- bei gemeinsamen Sorgerecht eine Sorgerechtserklärung für beide Sorgeberechtigten
Gebühren
Die Gebühren für die Ausstellung eines Kinderreisepasses betragen 13,00 €.
Die Verlängerung oder Aktualisierung eines Kinderreisepasses kostet 6,00 €.
Bearbeitungszeit
Der Kinderreisepass wird innerhalb von drei Arbeitstagen ausgestellt.
Formulare und Onlinefunktionen
Vollmacht zur Abholung eines Kinderreisepasses
Unter dem folgendem Link finden Sie das Onlineformular zum gewünschten Vorgang:
Zum Abschluss des Vorgangs ist Ihr persönliches Erscheinen im Bürgerbüro erforderlich.
Bei der Vorsprache informieren Sie den Mitarbeiter über den von Ihnen ausgelösten Onlinevorgang.