Bürgerservice A - Z

Sachsens Service-Portal - Amt 24

zurück zur Übersicht

Bauliche Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

Allgemeine Informationen

Eine Erlaubnis zur baulichen Sondernutzung wird z.B. benötigt bei:

  • dem Aufgraben des Straßenkörpers
  • der Lagerung von Material und Gegenständen auf dem Straßenkörper länger als 48 Stunden
  • Gerüsten
  • dem Aufstellen von Behältern / Containern zur Erfassung von Abfällen länger als 48 Stunden
  • dem Aufstellen von Behältern / Containern zur Erfassung von Wertstoffen
  • jeder Art von Anlagen über dem oder im Straßengrund, wie z.B. bauliche Anlagen.

Gebühren

gemäß Gebührenverzeichnis der Sondernutzungssatzung

Kontakt

Claudia Kairies für das Stadtgebiet Reichenbach

Luisa Brandenburg für Ortsteile Mylau / Obermylau / Heinsdorfergrund