Wahlen
Hier informieren wir Sie über die Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Reichenbach im Vogtland 2023 und über die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 - 2028.
Wahl zum Oberbürgermeister
Am 05. März 2023 fand die Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Reichenbach im Vogtland statt. Am 26. März 2023 findet ein zweiter Wahlgang statt.
So haben die Reichenbacher am 05. März 2023 (1. Wahlgang) gewählt:
Öffentliche Bekanntmachungen
- Bekanntmachung über die Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Reichenbach im Vogtland
- Bekanntmachung Widerspruchsrecht zu Gruppenauskunft vor Wahlen
- Bekanntmachung der Wahl
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
- Bekanntmachung Einsichtnahme Wählerverzeichnis
- Wahlbekanntmachung
- Bekanntmachung Zusammentritt Briefwahlvorstände
- Bekanntmachung öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Ergebnisfeststellung 1. Wahlgang
- Bekanntmachung Wahlergebnis 1. Wahlgang am 05.03.2023
- Bekanntmachung der am zweiten Wahlgang zum Oberbürgermeister der Stadt Reichenbach im Vogtland teilnehmenden Wahlvorschläge
- Bekanntmachung öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Ergebnisfeststellung 2. Wahlgang
Briefwahl für den zweiten Wahlgang am 26. März 2023
Haben Sie bereits zum ersten Wahlgang per Briefwahl teilgenommen, erhalten Sie die Briefwahlunterlagen für den zweiten Wahlgang automatisch auf dem Postweg zugeschickt. In diesem Fall ist keine erneute Beantragung erforderlich.
Wenn Sie durch Briefwahl am zweiten Wahlgang zur Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Reichenbach im Vogtland teilnehmen oder die Stimmabgabe in einem anderen Wahlraum des Wahlgebietes (Stadt Reichenbach im Vogtland) tätigen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein.
Für die Beantragung eines Wahlscheins füllen Sie den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und übergeben diese dem Bürgerbüro, Markt 7 in 08468 Reichenbach im Vogtland.
Der Antrag kann ebenfalls per Fax unter 03765 524-3435 oder per E-Mail an buergerbuero@reichenbach-vogtland.de gestellt werden oder Sie stellen den Antrag über den Online-Wahlscheinantrag. Die Daten im Online-Antrag werden in einem sicheren Verfahren an das Bürgerbüro übertragen.
So bald der Wahlbehörde alle notwendigen Briefwahlunterlagen vorliegen, erhalten Sie diese gemeinsam mit dem Wahlschein auf dem Postweg.
Die Unterlagen können auch persönlich im Bürgerbüro oder durch Bevollmächtigte abgeholt werden. Bei Vollständigkeit der vorliegenden Briefwahlunterlagen kann bei Abholung durch den Antragsteller auch im Bürgerbüro Vorort gewählt werden.
Wer für eine andere Person Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder im Bürgerbüro abholt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Der Bevollmächtigte darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Wahlscheinanträge werden bis zum 24. März 2023, 16:00 Uhr entgegengenommen; bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr.
Bitte beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig und beachten Sie die Postlaufzeiten von regulär drei Werktagen. Daher empfehlen wir vor Ablauf der Frist eine persönliche Antragstellung bzw. Abholung der Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro der Stadt Reichenbach im Vogtland.
Der verschlossene Wahlbrief für die Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Reichenbach im Vogtland muss spätestens am 26. März 2023, 18:00 Uhr in der Stadtverwaltung Reichenbach im Vogtland, Markt 1 in 08468 Reichenbach im Vogtland zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses eingegangen sein.
Die Abgabe des verschlossenen Wahlbriefes im Wahllokal ist nicht möglich.
Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 - 2028
Bewerber für das Schöffenamt gesucht
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt. Die Stadt Reichenbach im Vogtland erstellt für die Wahl der Schöffen eine Vorschlagsliste, die alle Kreise der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen soll. Die Stadt Reichenbach im Vogtland sucht Frauen und Männer, die am Amtsgericht Auerbach als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Reichenbach im Vogtland wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, bewerben Sie sich bis spätestens 15. Mai 2023 bei der Stadt Reichenbach im Vogtland für die Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste.