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Oberbürgermeisterwahl: Briefwahl ab 16. März wieder möglich
15.03.2023
Alle Wahlberechtigten, die bereits im ersten Wahlgang einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten ihre Briefwahlunterlagen automatisch zugeschickt, auch wenn diese zum ersten Wahlgang abgeholt wurden oder die Möglichkeit der Durchführung der Briefwahl direkt im Bürgerbüro genutzt wurde.
Da zur Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Reichenbach im Vogtland am 5. März 2023 keiner der Bewerber die erforderliche Stimmenmehrheit erreicht hat, findet am 26. März ein zweiter Wahlgang statt.
Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die höchste Stimmenzahl auf sich vereint.
Alle drei Kandidaten der ersten Runde nehmen auch am zweiten Wahlgang für die Wahl zum Oberbürgermeister teil.
Briefwahl ab 16. März möglich
Ab Donnerstag, 16. März, ist die Briefwahl im Bürgerbüro der Stadt Reichenbach, Markt 7, wieder möglich. Alle Wahlberechtigten, die bereits im ersten Wahlgang einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten ihre Briefwahlunterlagen automatisch zugeschickt, auch wenn diese zum ersten Wahlgang abgeholt wurden oder die Möglichkeit der Durchführung der Briefwahl direkt im Bürgerbüro genutzt wurde.
Der Wahlbrief für den zweiten Wahlgang kann bis spätestens 26. März, 18.00 Uhr, zurückgesendet, persönlich im Bürgerbüro oder im Briefkasten der Stadtverwaltung Reichenbach, Markt 1, abgegeben werden.
Bei Versand der Unterlagen mit der Deutschen Post müssen die Postlaufzeiten von regulär drei Werktagen berücksichtigt werden.
Und natürlich können auch für den zweiten Wahlgang bis zum 24. März, 16.00 Uhr, noch weitere Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Erforderlich ist hierzu der ausgefüllte Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes.
Mit dem Wahlschein ist es möglich, in einem beliebigen Wahlbüro der Stadt zu wählen.
Wer keinen Wahlschein hat, kann in dem Wahllokal wählen, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist.
Sollte die Wahlbenachrichtig nicht mehr auffindbar sein, genügt die Vorlage des Personalausweises. Die Wahl ist dann nur im zugewiesenen Wahllokal möglich.
Hinweis
Auf der Internetseite der Stadt, www.reichenbach-vogtland.de, unter dem Link Wahlen, wird zusätzlich ein Online-Wahlscheinantrag zur Verfügung gestellt.
Die Beantragung des Wahlscheines ist auch per E-Mail an buergerbuero@reichenbach-vogtland.de möglich.