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Sanierungsgebiet nach §144 BauGB

Allgemeine Informationen

Im Geltungsbereich der Sanierungssatzungen Reichenbach und Mylau

Reichenbach - "Sanierungsgebiet 1 (Stadtzentrum)"

Mylau - "Stadtkern"

bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Stadt Reichenbach im Vogtland:

1. die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks und die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts

2. die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts (z.B. eine Grundschuld / Dienstbarkeit)

3. ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den eine Verpflichtung zu einem der in Nr. 1 oder 2 genannten Rechtsgeschäfte begründet wird.

4. wenn der Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird

5. die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast

6. die Teilung eines Grundstücks.

Rechtsgrundlagen

§ 144 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

Gebühren

Gebührenfrei, wenn das Rechtsgeschäft im unmittelbaren Zusammenhang mit dem städtischen Sanierungsverfahren steht.

Für Bescheinigungen zum unmittelbaren Nutzen des Beteiligten richten sich die Verwaltungsgebühren nach §1 und §2 der Änderungssatzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Reichenbach vom 10.10.2005 i.V.m. der Anlage zu §3 lfd. Nr. 2 der gültigen Kostensatzung der Stadt Reichenbach.

Erforderliche Unterlagen

  • Kaufvertrag
  • Grundschuldbestellung
  • Nutzungsrechte
  • privatrechtlicher Vertrag (z.B. Mietvertrag)