Von der Erstellung der Lärmkarten bis zur Lärmaktionsplanung
Dies bedeutet, dass die zuständigen Behörden entscheiden können, ob entweder ein Lärmaktionsplan aufgestellt werden muss oder aufgrund nur unerheblicher Belastungen bzw. Betroffenheiten zunächst auf weitere Schritte verzichtet werden kann.
Aufgrund der Ergebnisse der Lärmkartierung an der Autobahn wurde abgewogen, die Lärmaktionsplanung für Reichenbach zunächst für die 1. Stufe zu beenden (Sitzung TA 24.11.2008).
Die Lärmkarten von 2007 für Reichenbach liegen für jedermann in der
Stadtverwaltung Reichenbach, Fachbereich 3 Bauwesen, im Rathaus, Markt 1, Zimmer 223
während der Dienststunden
Mo-Do von 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr (Do bis 18.00 Uhr) sowie
Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus oder können über den Internet-Kartendienst des Landesamtes Sachsen für Umwelt und Geologie (LfUG) aufgerufen werden.
In der 2. Stufe soll bis zum 30.06.2012 die Erarbeitung von Strategischen Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz/ Jahr erfolgen.
Dies trifft auf folgende Abschnitte in einer Gesamtlänge von 10,4 km zu:
A 72 1,9 km, B 173, B 94
Der Technische Ausschuss der Stadt Reichenbach beschloss im Dezember 2010 dem Rahmenvertrag über die landeszentrale Vergabe der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen in Umsetzung der 2. Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie zwischen dem Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) beizutreten.
