Von der Erstellung der Lärmkarten bis zur Lärmaktionsplanung
Die Stadt Reichenbach erstellte im Jahr 2007 Lärmkarten für die Streckenabschnitte der Bundesautobahn A72, die innerhalb der Ortsgrenzen von Reichenbach verlaufen.
Link zu den Lärmkarten des Sächs. Landesamtes für Umwelt und Geologie
Diese Lärmkartierung war notwendig, da die „EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ eine Erarbeitung von Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Mio. Kfz pro Jahr vorsieht.
Die Stadt Reichenbach war durch die Bundesautobahn A 72 auf einem Streckenabschnitt von ca. 2 km Länge betroffen, d.h. dass entlang dieses Abschnittes bis zu einem Abstand von ca. 1500 m zur Autobahn eine Lärmberechnung durchgeführt werden musste.
Unter Bezugnahme verschiedener Eingangsgrößen wurden per Berechnung die Dauerschallpegel an der Autobahn für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht ermittelt und die jeweiligen Werte in Rasterlärmkarten eingetragen.
Das Ergebnis der Berechnung war, dass für die Ortslage Reichenbach an schutzwürdigen Gebäuden sowohl für die Auslöseschwellen keine Überschreitungen festgestellt wurden.
Die Lärmkarten sind eine zentrale Basis für die anstehende Lärmaktionsplanung, denn überall wo Geräuschimmissionen auf bewohnte Gebiete einwirken, müssen sich die Gemeinden mit dem Verfahren der Lärmaktionsplanung auseinandersetzen - unabhängig von der Höhe der Immissionen und Betroffenenzahlen.
