Schiedsstelle Reichenbach
Schlichten, statt Richten - ist der Leitspruch der Friedensrichter. Das Schlichtungsverfahren vor der Schiedsstelle ist darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege eines Vergleiches beizulegen.
Grundsätzlich ist die Schiedsstelle für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens zuständig, in deren Bezirk der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin wohnen. Zum Schiedsstellenbezirk der Schiedsstelle Reichenbach gehören die Städte Reichenbach, Mylau, Netzschkau sowie die Gemeinden Heinsdorfergrund, Limbach und Neumark.
Allgemeine Auskünfte zum Schlichtungsverfahren erteilt das Amtsgericht Auerbach und die Schiedsstelle Reichenbach.
Sprechzeiten: jeden ersten Donnerstag und letzten Dienstag im Monat, 15:00 bis 18:00 Uhr
Die Schiedsstellen sind für die Durchführung der nachfolgenden Schlichtungsverfahren zuständig:
- bürgerliche Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über
- nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre
- in Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht
- Schlichtungsverfahren in Strafsachen
Die Sprechzeiten werden im Rathaus, Zimmer 022, Markt 1, durchgeführt.
