Behindertenrat
der Behindertenrat ist ein nicht rechtsfähiger Zusammenschluss sachkundiger Personen, die die Stadt Reichenbach bei der Berücksichtigung der Belange von Behinderten beraten.
- erste Sitzung am 10. April 1996
- tagt in ca. 3-monatigem Abstand
- die Mitglieder des Behindertenrates sind ehrenamtlich tätig
- Sinn und Zweck besteht darin, behinderten Einwohnern Hilfestellung bei der Verbesserung und Erleichterung ihrer besonderen Lebenssituation zu bieten
- unterstützt die Stadt Reichenbach, die Belange der körperlich und geistig behinderten Menschen bei allen Maßnahmen bedarfsgerecht zu berücksichtigen (insbesondere bei Planung und Durchführung von Baumaßnahmen und sozialer Projekte, die in allgemeinem Interesse liegen)
- berät die Stadt Reichenbach bei der Realisierung von Großveranstaltungen (Märkte, Ausstellungen, Festen usw.)
Zusammensetzung:
- ein Vertreter des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen e.V., Kreisorganisation Reichenbach
- ein Vertreter des Sozialverbandes VdK Sachsen e.V., Ortsverband Reichenbach
- ein Vertreter des Schwerhörigenvereines Ortsverband Reichenbach e.V.
- ein Vertreter der Lebenshilfe Reichenbach e.V.
- ein Vertreter des Sachgebietes Kinder, Jugend und Soziales der Stadtverwaltung Reichenbach
- zwei Vertreter des Stadtrates Reichenbach
- abhängig vom Beratungsgegenstand können weitere Sachkundige hinzugezogen werden
- Bürger der Stadt Reichenbach (ehrenamtlich)
- ein Vertreter aus der Seniorenvertretung
- Vorsitzende/r des Kreisbehindertenrates des Vogtlandkreises
- jeweils ein Vertreter der Umlandgemeinden
